Pflege Zuhause

Pflegeteam Schwarzachhhaus für Sie zu Hause

Unser bewährtes Pflegeteam aus den Wohngemeinschaften Kinding, Obermässing und Ingolstadt ist jetzt auch für Sie Zu Hause unterwegs und kommt zu Ihnen.
Wir bieten Ihnen verschiedene Leistungen. Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen unverbindlichen Gespräch dazu ganz individuell.
Ihre Bedürfnisse sind unser Anliegen, wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Hier finden Sie einen Auszug unseres Leistungskataloges.


An diesem Symbol können Sie erkennen, wer für die Finanzierung der gewünschten Leistung aufkommt.

Leistungsangebot (Auszug)

Grundpflege:
Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen Lebens, wie
• Essen
• Trinken
• Aufstehen
• Waschen
• anziehen …

Die Kosten bis zur entsprechenden Höhe Ihres Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse als Pflegesachleistung

Behandlungspflege:
Zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zählen vor allem:
• Wundbehandlung und Versorgung mit Verbänden
• Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
• Medikamentengabe und -kontrolle
• Verabreichung von Augentropfen
• Injektionen

Diese Behandlungspflege muss vom Arzt verordnet werden.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse

Hauswirtschaftliche Leistungen
Sind alle notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum Führen des Haushalts eines Pflegebedürftigen erforderlich sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist sie selbst zu erledigen.

Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung
• einmal pro Tag (Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung).
• Trennung und Entsorgung des Abfalls.

Die große hauswirtschaftliche Versorgung
• wird zweimal in der Woche bezahlt
• das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten
• gegebenenfalls Reinigung der Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
• Es handelt sich stets um eine regelmäßig anfallende Reinigung, nicht um eine Grundreinigung.
• Wir bieten zudem auch eine stundenweise hauswirtschaftliche Versorgung an.

Die Kosten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten in der Pflege, werden sowohl von den Pflegekassen, als auch von den Krankenkassen, übernommen.
Durch die Änderung im Rahmen des PSG 1 kann nun auch der sogenannte „Demenzzuschlag“ für die hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch genommen werden

• Einkaufen inklusive Erstellen eines Einkaufplans und das Einräumen der Einkäufe in Schrank und Kühlschrank.

Grundsätzlich wird das Einkaufen zweimal in der Woche anerkannt. Sollte jedoch Essen auf Rädern geliefert werden, kann diese Position nur einmal in der Woche geltend gemacht werden. Im Einzelfall kann öfter eingekauft werden.

• Waschen der Wäsche und der Kleidung, das Einräumen der Wäsche

Diese Leistung wird einmal in der Woche von der Pflegekasse bezahlt, bei absoluter Stuhl-/ und oder Harninkontinenz zweimal pro Woche.

Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
• Betreuung und Beschäftigung speziell für Personen mit Demenz
• Einzelbetreuung
• Mobilisation unter Begleitung
• Besuchsdienste
• Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
• Familienentlastende Angebote
• Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
• Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken

Die Kosten bis zu € 125,00 übernimmt die Pflegekasse

Beratungseinsätze (nach § 37 SGB XI).
Diese sind halbjährlich verpflichtend für Menschen ab Pflegegrad 2, die von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld beziehen.

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.




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